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Zur Anhörung im Rechtsausschuss

Nach der gestrigen Anhörung zum Leistungsschutzrecht im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages komme ich so langsam an einem Punkt, wo ich mich frage, warum diese Farce dieses Procedere eigentlich so praktiziert wird. Den ganzen gestrigen Tag über sind Pressemitteilungen von allen Akteuren herausgegeben worden, deren einzige Einstimmigkeit darin bestand, zu bestärken, dass man ja in seiner Sichtweise bestärkt würde und zwar sowohl von Seiten der Koalition, der Opposition und den anderen Akteuren, die entweder zustimmend oder ablehnend zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger stehen.
Nachdem ich schon vor einer Weile darüber gebloggt habe, dass ich wenig Verständnis für  ein Vorgehen habe, was für den Außenstehenden wenig vernunft- und sachargumentgeleitet scheint, bin ich nach dieser Anhörung und dem nachgelagerten Presseecho noch deutlich kritischer.

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Aus der Anhörung im Rechtsausschuss zum LSR

Ich hätte gerne einen Livestream aus der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Leitungsschutzrecht gesehen, aber den gibt es leider nicht. Ich persönlich halte solche Dinge für wirklich grundlegend, bevor man über mehr direkte Demokratie und ähnliches nachdenkt.

Es gibt allerdings zwei (?) quasi-Live-Blogs, die vielleicht einen kleinen Einblick in die Anhörung bieten:

Liveblog der Süddeutschen

Liveblog von Netzpolitik.org

Für mich persönlich ist ein erstes Fazit auf jeden Fall: Auch im Bundestag wird nur mit Wasser gekocht.

Edit vom 31.01.13: Auf den Seiten des Bundestages kann man sich der besseren Übersicht die Dokumente zur Anhörung herunterladen, neben bekannten Dingen wie dem Gesetzentwurf auch die Stellungnahmen der Sachverständigen.

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Leseempfehlung: Prof. Dr. Hoeren zum LSR

Prof. Dr. Thomas Hoeren hat kurz vor der Expertenahörung im Bundestag ein Gutachten veröffentlicht, in welchem er sehr deutlich die Probleme und negativen Folgen eines Leistungsschutzrechts für Presserverleger darlegt.Gerade im Bereich von Social Media führe dieses Leistungsschutzrecht zu weitreichenden Unwägbarkeiten für die nutzer. Der Fairness halber muss man sagen, dass dieses Gutachten im Auftrag von Facebokk erstellt wurde, was aber der Bedeutung keinen Abbruch tut. Nach meinem Dafürhalten wäre niemand, der auf einem Niveau wie Hoeren tätig ist, so dämlich, sein Renomee mit einem Gefälligkeitsgutachten aufs Spiel zu setzen.

Das Gutachten wurde von UdL Digital auf Scribd veröffentlicht:

Überlegungen zum geplanten Leistungsschutzrecht für Presseverlage