Kategorien
Allgemein Medienpolitik Netzpolitik

Was läuft hier nur falsch?

Der Bayrische Rundfunk hatte berichtet, dass ein Bankkunde, der einem Freund in der Schweiz Geld überweisen hat mit einem Scherzbetreff nun die nächsten 10 Jahre auf einer schwarzen Liste der Bundesbank steht.

Was war passiert: Ein Bankkunde mit islamisch klingendem Namen hatte einem Freund für einen Urlaub Geld überwiesen. Um den Freund zum Lachen zu bringen, hatte er in den Betreff für die Überweisung „danke für die nacht … kommune1 … bin laden.“ eingetragen. Ob das nun jeder lustig findet, oder nicht, ist in meinen Augen unerheblich. Ich finde unter Freunden bei kleineren Beträgen Spaßbetreffe durchaus nicht unüblich.

Nun gibt es wohl ein automatisiertes System, dass nach bestimmten Wörtern filtert, um Geldwäsche und Terrorismusfinzanzierung zu entdecken. Allein die Kreativität der Schlüsselwörter hat mich zutiefst beeindruckt. Da „bin laden“ wohl ein Kennwort in der Terrorismusfinanzierung ist, sollten Leute, die Geld waschen lieber keinen Betreff verwenden wie „Schwarzgeld aus Drogenhandel“.

Auch, wenn wohl alle Beteiligten der Ansicht sind, der Verdacht ist unbegründet, steht der Kunde jetzt 10 Jahre auf einer Liste seiner Bank und der Bundesbank – wohl gemerkt: bei einem UNBEGRÜNDETEN Verdacht. Gleichwohl wird darauf hingewiesen, dass es Auswirkungen auf Kredite, Reisen, etc. haben kann. Das war der Punkt, wo ich das erste Mal dachte, irgendwas läuft hier aber vollkommen schief. Oder um es mit einem Meme zu sagen:
What the Fuck Meme

Jetzt passiert in einem zweiten Schritt etwas, was mich fast noch mehr aus der Bahn wirft: Das ganze Verfahren wird kritisiert – in meinen Augen zu Recht. Aber die Hauptkritik, die derzeit vom Bayrischen Datenschutzbeauftragten vorgetragen wird, dreht sich um den Output und die Konsequenzen für den Betroffenen. Das bayrische LKA findet das Instrument total toll, das bayrische Innenministerium verweist nur dorthin und die SPD-Landtagsfraktion möchte eine wissenschaftliche Begutachtung.

An diesem Punkt konnte nicht einmal das Jackie-Chan-Meme ausdrücken, was ich dachte. Wird da allen Ernstes über dieses System diskutiert? Bin ich der Einzige, der bei der Verknüpfung von „bin Laden“ im Betreff und ausgelösten Alarmglocken in Sachen Terrorverdacht schon am dem Punkt war, wo er den Stecker ziehen wollte und zwar ohne große ernsthafte Diskussion? Dazu genügt doch manchmal wirklich der gesunde Menschenverstand.

Kategorien
Medienpolitik Netzpolitik

Was ich an Weicherts Stelle täte

Eines kann man dem Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert, sicher nicht vorwerfen: Dass er nicht versuchen würde, seine Sicht der Dinge mit entsprechendem Nachdruck umzusetzen. Das ULD (für das es auch die nicht ganz so schmeichelhafte Langform „Unglaublich Lustiges Datenschutzzentrum“ gibt) ist zum Beispiel einer der laustärksten Kritiker von Facebook hierzulande.
Manchmal scheint aber eine gewisses „Überengagement“ daraus zu erwachsen, wie man bei seinem „Feldzug“ gegen Facebook sehen kann, wenn man denn will. Prof. Niko Härting, Rechtsanwalt aus Berlin, hat darüber in der letzten Woche gebloggt. Ob eine sehr harsch formulierte Pressemitteilung des ULD aber irgendjemandem nützt, wage ich zu bezweifeln.

Man möge mich nicht falsch verstehen: Die Einhaltung bestehenden Datenschutzrechts ist ein wichtiges Anliegen. Aber ob es der eigenen Sache nützt, gegen arglose Anbieter von Facebook-Pages vorzugehen, wage ich zu bezweifeln. Auch scheint die Ansicht des ULD nicht die einzige vertretbare Auslegung zu sein, denn ansonsten hätte es nicht gerade einen entsprechenden Beschluss des OVG Schleswig-Holstein gegeben, der die Beschwerde des ULD gegen die Mitte Februar zugunsten von Facebook USA und Facebook Irland ergangenen Beschlüsse des Verwaltungsgerichts in Bezug auf den Klarnamenzwang zurückweist.

Insbesondere der Politik wird immer vorgeworfen, nicht mit den Menschen zu kommunizieren. Durch Facebook haben viele Politiker diese Chance genutzt und „gehen dahin, wo die Menschen sind“ – ein Zitat des Bundestagsabgeordneten Peter Tauber. Ein richtiger Ansatz, wie ich finde.

Und gerade hier hätte ein ULD ansetzen können. Ich hätte mir gewünscht, dass man die bestehenden Realitätten anerkennt und seine Chance nutzt, behutsam auf eine Weiterentwicklung des Datenschutzrechts zu drängen, die sowohl den Schutz der Nutzer und Ihrer Daten als auch die gegenwärtigen Nutzung des Netzes berücksichtigt. Hier könnte das ULD den Dialog mit der Politik suchen und mit seiner Expertise punkten.

Ein solches Verhalten wäre dem Datenschutz nützlicher als das einseitige Facebook-Bashing. Denn bei einem „Weiter so“ werden hier massiv Chancen verschenkt.

Edit: Aufgrund eines Urteils des VG Schlesig-Holstein vom 09.10.2013 in einem Verfahren, in dem es um Facebookpages von Unternehmen ging, habe ich das Thema erneut auf dem Blog der JU S.-H. verbloggt: „Das ULD – dein Freund und Helfer?„.