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Die Crux mit der Berichterstattung

Gestern habe ich auf Twitter in der Berichterstattung der SPD Schleswig-Holstein vom Chefredakteur des sh:z, Stephan Richter gelesen, auf Twitter würde alles zu verkürzt dargestellt. Dies ist unbestritten richtig und Twitterer tun sicher gut daran, dies umzusetzen.

Doch heute habe ich wieder festgestellt, dass gerade bei der Würdigung rechtlich relevanter Themen auch in klassischen Medien, vieles verkürzt dargestellt wird.
In der Online-Ausgabe der Welt wird von zwei fristlosen Kündigungen berichtet, die aufgrund von Verzehr von Brötchenbelag ausgesprochen wurden und in diesem Zusammenhang nochmals an die Entscheidung zuungunsten der Kassiererin erinnert, welche wegen 1,30 Euro gekündigt wurde und dies erstinstanzlich bestätigt wurde.

Es tut mir ja leid, wenn ich Klischees von Juristen bestätige, aber der typische Antwortsatz, den man als Jurist auf allgemeine Fragen gibt, hat einfach seine Berechtigung: „Es kommt darauf an.“

Jeder rechtliche Sachverhalt ist dermaßen individuell, dass es einfach unglaublich schwierig ist, alle urteilsrelevanten Dinge in pressekonforme Formate zu zwingen, so dass es hinterher einfach verständlich und nachvollziehbar für den Rezipienten ist.

Dies ist überhaupt nicht das Problem der Presse und auch nicht verwerflich, sondern einfach der Natur der Sache geschuldet. (Es gibt ja böse Zungen, die Sprüche geprägt haben wie „Wenn Jura einfach wäre, würde es Lehramt heißen“ und die seitdem durch soziale Netzwerke wie StudiVz geistern. So etwas kann ich auf meinem Blog natürlich nicht gutheißen…)

Ich würde aber erwarten, dass die Presse auf diese Komplexität einfach mal hinweist, um klar zu machen, dass manche Dinge nicht so einfach sind, wie es offensichtlich manche Menschen dies zu denken scheinen.

Diese Empfehlung lässt sich übrigens hervorragend auch an die Politik geben, denn es ist erstaunlich, wie verständig manche Zuhörer werden, wenn man sich die Zeit nimmt und ausführlich bestimmte politische Sachverhalte und Zusammenhänge erläutert.