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Zur Anhörung im Rechtsausschuss

Nach der gestrigen Anhörung zum Leistungsschutzrecht im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages komme ich so langsam an einem Punkt, wo ich mich frage, warum diese Farce dieses Procedere eigentlich so praktiziert wird. Den ganzen gestrigen Tag über sind Pressemitteilungen von allen Akteuren herausgegeben worden, deren einzige Einstimmigkeit darin bestand, zu bestärken, dass man ja in seiner Sichtweise bestärkt würde und zwar sowohl von Seiten der Koalition, der Opposition und den anderen Akteuren, die entweder zustimmend oder ablehnend zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger stehen.
Nachdem ich schon vor einer Weile darüber gebloggt habe, dass ich wenig Verständnis für  ein Vorgehen habe, was für den Außenstehenden wenig vernunft- und sachargumentgeleitet scheint, bin ich nach dieser Anhörung und dem nachgelagerten Presseecho noch deutlich kritischer.

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Vertrauen

Ich mache mir meistens die Mühe und versuche, mir bei politischen Themen selbst eine Meinung zu bilden. Und obgleich ich einer Partei¹ angehöre, bedeutet das nicht, dass ich immer zum selben Schluss komme, wie diese. Das ist in den meisten Fällen in Ordnung, weil es vielfach Argumente für und gegen ein Vorhaben gibt.

Aber wenn ich mir die Diskussion um das Leistungsschutzrecht für Presseverleger anschaue und nach eingängiger Prüfung keine guten Gründe dafür, sondern viele Gründe gegen das LSR sehe – hier sei auf meinen letzten Blogpost verwiesen – und sich die CDU noch immer dafür ausspricht, dann kommt der Punkt, an dem ich mich frage, warum ich der Partei in anderen Punkten, die ich für wesentlich komplexer halte, weiterhin vertrauen soll.

Die gesamte Diskussion um die Griechenlandhilfen ist so ein Punkt. Ich maße mir hier kein Urteil ob der Sinnhaftigkeit an, da ich dieses Thema für sehr komplex halte und ich weder Lust noch Zeit habe, mich entsprechend einzuarbeiten.

Das ist aber auch in Ordnung, da ich eigentlich meiner Partei ein Grundvertrauen entgegenbringe, sich – im Sinne der repräsentativen Demokratie – durch die Mandatsträger nach gründlicher Abwägung von sachlich nachvollziehbaren Argumenten für oder gegen ein Vorhaben zu entscheiden.
Wenn man – wie beim LSR – aber den Eindruck gewinnt, diese Abwägung hat nicht sachdienlich stattgefunden, dann kommt irgendwann der Punkt, wo man dieses Grundvertrauen auch bei vielen anderen Dingen und zu guter Letzt auch grundsätzlich verliert.

Das wäre, zumindest aus meiner Sicht, bedauerlich.

¹Wenn ich hier von Partei rede, dann meint dies sowohl die Partei als solches als auch die Fraktion und die entsprechenden Mitglieder der Exekutive. Ich habe dies der besseren Lesbarkeit halber vereinfacht.